Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Ich verrechne direkt mit meinen Patienten (Bezahlung mittels Banküberweisung), welche die Möglichkeit haben, die Honorarnote gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung bei ihrer Krankenversicherung einzureichen und eine Rückerstattung anzufordern.
Bei meiner Honorargestaltung halte ich mich an die Tarifsätze ihrer Krankenkasse. Es ist bei Versicherten der SVA der gewerblichen Wirtschaft, der BVA, der VA für Eisenbahnen und Bergbau und der Krankenfürsorgen mit etwa dem gleichen Selbstbehalt wie beim Kassenarzt zu rechnen. Versicherte der Gebietskrankenkassen müssen, sofern sie keine private Zusatzversicherung besitzen, die Wahlarztkosten übernimmt, mit einem Selbstbehalt von etwa 30% bis 50% rechnen.